Die Stadt Leipzig ist verpflichtet Lärmkarten zu erstellen und in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, in denen die Lärmbelastung in leicht verständlicher Weise dargestellt ist. Jeder sollte ohne größere Probleme ablesen können, wie laut es vor seiner Haustür ist. Erst danach sind Lärmaktionspläne für das kartierte Gebiet zu erstellen, mit deren Hilfe die aufgezeigte Belastung gesenkt werden soll.
In den Lärmkarten müssen Straßenlärm, Schienenlärm, Fluglärm sowie Industrie- und Gewerbelärm getrennt voneinander dargestellt werden. Viele Bürger sind von mehreren Lärmquellen gleichzeitig betroffen. Die Kartierung der Gesamtlärmbelastung ist jedoch nicht vorgeschrieben und wurde daher in Leipzig auch nicht vorgenommen. Für den Fluglärm in Leipzig liegt noch keine Kartierung vor, da der Flughafen Leipzig/ Halle zum Stichtag am 30. Juni 2007 weniger als 50.000 Flugbewegungen im Jahr zu verzeichnen hatte. Mittlerweile wurde dieser Wert jedoch erreicht.
Der Lärm wird aufgrund des immensen Aufwands nicht gemessen. Er wird berechnet! Das geschieht für ein Punktraster mit einem Abstand von 10 Metern. Berechnet wird wieviel Lärm z.B. an den Fassaden der Häuser ankommt. Für die Berechnung müssen folgende Parameter herangezogen werden:
Wie nah die Berechnung des Lärms an die Realität herankommt, hängt also stark von der Qualität der Daten ab. So sagt z.B. der Parameter "Art des Straßenbelags" noch lange nichts über den Zustand der Straßen aus. Durch Schlaglöcher wird der Lärmpegel jedoch nach oben getrieben. Gleiches gilt bei der Berechnung des Lärms der Straßenbahn. Regelmäßig geschliffene Gleise sind leiser. In den Leipziger Lärmkarten ist zudem nicht abgebildet, ob auf einer Strecke alte Tatra-Wagen durch leisere Niederflurwagen ersetzt wurden.
Neben den genannten Parametern spielt der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle. Es werden die sogenannten Lärmindizes Lden (Day, Evening, Night) und Lnight berechnet. Lden kennzeichnet die Lärmbelastung über 24 Stunden eines Tages. Lnight bildet die Lärmbelastung in den Nachtstunden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ab. Es handelt sich dabei um Mittelungspegel, die Schwankungen im Tages-, Wochen- und Jahresverlauf nivellieren. Eine gleichmäßig laute Straße kann sich deshalb auf den Lärmkarten in der selben Kategorie wiederfinden, wie eine eher ruhige Straße, durch die nur zweimal in der Stunde ein großer Autotransporter scheppert.
Laut Umgebungslärmrichtlinie muss der Lärm für Ballungsräume ab 250.000 Einwohner kartiert werden. Für die Grenze des Ballungsraums ist die Bevölkerungsdichte maßgeblich. Das Gebiet muss also so gewählt werden, dass "der Mitgliedsstaat den Teil als Gebiet mit städtischem Charakter betrachtet". Bei der Überführung in deutsches Recht wurde daraus ein "Gebiet [...] mit einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohnern pro Quadratkilometer". In Leipzig bleiben daher alle Ortsteile außen vor, die diesen Wert nicht erreichen. Dort müssen derzeit nur die Straßen betrachtet werden, die mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr belastet sind und Haupteisenbahnstrecken auf denen mehr als 60.000 Züge im Jahr unterwegs sind.
Die Lärmkarten für den Ballungsraum Leipzig hätten am 30. Juni 2007 vorliegen müssen, wurden jedoch erst im April 2008 veröffentlicht. Die Lärmkarten müssen nach ihrer Erstellung alle fünf Jahre, also spätestens Anfang 2013, überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.
In Leipzig ist das Amt für Umweltschutz für die Lärmkartierung verantwortlich. Die verschiedenen Lärmkarten für den Ballungsraum finden Sie unter:
www.leipzig.de/de/buerger/umwelt/laerm
Die Lärmkarten für den Eisenbahnverkehr werden vom Eisenbahnbundesamt erstellt. Der Kartenservice für die Ballungsräume bietet auch eine Satellitenansicht, auf der Sie Ihr Wohnhaus einfach erkennen können.