Die veröffentlichten Lärmkarten sind die Grundlage für die Aufstellung eines Aktionsplans. Das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig hat den Entwurf des Leipziger Lärmaktionsplans am 6. Mai 2011 im Internet veröffentlicht. In dem Entwurf stellt die Verwaltung Lösungen vor, mit denen sie die Verkehrsbelastung in unserer Stadt senken möchte. Von Mai bis Juli 2011 waren die Leipziger aufgerufen, den Planentwurf öffentlich zu diskutieren. In einem Online-Forum konnte jede/r die vorgesehenen Maßnahmen bewerten und konkrete Handlungsschwerpunkte aufzeigen, die durch die Stadtverwaltung bis dahin nicht vorgesehen waren. Für die Beurteilung des Aktionsplans sollten Sie sich einiger gesetzlicher Mindestanforderungen bewusst sein, denen der Plan genügen muss.
In einem Lärmaktionsplan soll unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit festgelegt werden, welche Lärmminderungsmaßnahmen an welcher Stelle in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Es muss dargelegt werden, welche ruhigen Gebiete in Leipzig vor zukünftiger Verlärmung geschützt werden sollen und wie das geschehen soll. Zusätzlich zu dem konkreten „5-Jahres-Plan“ soll eine langfristige Strategie ausformuliert werden. Der Lärmaktionsplan muss verdeutlichen, wie viele Betroffene durch die geplanten Maßnahmen entlastet oder neu belastet werden. Ganz wesentlich ist auch die Aufstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse für die einzelnen Maßnahmen.
Link: Umgebungslärmrichtlinie und Bundesimmissionsschutzgesetz
Natürlich kann nicht die gesamte Stadt innerhalb von fünf Jahren ruhiger gemacht werden. Es müssen Prioritäten gesetzt werden. Das Problem besteht darin, dass es keine zwingenden Grenzwerte gibt, ab wann die Stadtverwaltung tätig werden muss. Das hat den Vorteil, dass man Lärmprobleme nicht entlang dieser Grenzwerte bearbeiten muss und besser auf die reale Situation vor Ort sowie auf Lösungsansätze aus der Bürgerschaft eingehen kann. Der große Nachteil ist natürlich, dass konkrete Lärmminderungsmaßnahmen in unengagierten Städten erst durch den Druck der Bevölkerung herbeigeführt werden.
Das Umweltbundesamt empfiehlt eine Orientierung an den Grenzwerten von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht, damit die Gesundheit der Bevölkerung nicht länger gefährdet wird. Langfristig sollten 55 dB(A) bzw. 45 dB(A) unterschritten werden. Im Leipziger Lärmaktionsplan werden 70 dB(A) bzw. 60 dB(A) als Auslösewerte für Lärmminderungsmaßnahmen vorgesehen.
Der vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplans legt den Fokus auf kostenintensive bauliche Maßnahmen. Abschnittsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen sind in Leipzig derzeit nicht vorgesehen. Andere Städte wie z.B. Jena oder Berlin gehen diesen Weg und haben im Hauptstraßennetz abschnittsweise Tempo 30 eingeführt. Diese Maßnahme ist nachweislich wirksam, kostengünstig, weist Synergien mit anderen Zielen der Stadtentwicklung auf (z.B. Schulwegsicherheit, Radverkehrsförderung) und ist vor allen Dingen zeitnah realisierbar.
Link: Maßnahmen zum Schutz vor Lärm
Die Mitwirkung der Bürger ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen die Möglichkeit erhalten, sich rechtzeitig und effektiv in die Ausarbeitung der Aktionspläne einbringen zu können. Dazu gehören angemessene Fristen und Zeitspannen in allen Beteiligungsphasen. Die Stadtverwaltung muss begründen, warum sie bestimmte Vorschläge der Bürger nicht umsetzt. In Leipzig hat das Amt für Umweltschutz nach der Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplans am 6. Mai 2011 einen Zeitraum von drei Monaten vorgesehen, in dem Sie ihre Hinweise einbringen konnten. Dazu wurde ein Internet-Forum geschaltet. Zudem gab es mehrere Veranstaltungen, in denen die Öffentlichkeit gehört wurde.
Link: Lärmseiten der Stadt Leipzig
Online-Dialog zum Lärmaktionsplan
Der Ökolöwe wird die Lärmaktionsplanung in Leipzig konstruktiv begleiten und mit seinem Projekt „Mach´s leiser“ die Mitwirkung der Bürger unterstützen. Wie, das erfahren Sie unter dem Menüpunkt "Das Projekt".